Wir bieten fundierte Rechtsberatung, wenn Sie Ihr Geld in Spanien reklamieren
Unser Spezialgebiet ist es, juristische Fälle aufzunehmen in denen Privatpersonen zu Unrecht finanzieller Schaden entstanden ist. Nach dem Aufdecken dieser Fälle, analysieren wir jede Sachlage einzeln und in Zusammenarbeit mit den anerkanntesten spanischen Juristen des jeweiligen Fachgebietes. Zusammen mit diesen Experten planen wir gemeinsam die rechtliche Vorgehensweise, um den Erfolg im Gerichtsprozess zu garantieren.
Seit 2006 haben wir folgende Rückerstattungsprozesse eingeleitet und gewonnen:
- Erfolgreiche Rückforderung von zu viel berechneter Kapitalertragssteuer für EU-Bürger, die ihre Immobilien in Spanien verkauft haben.
- Erfolgreiche Rückforderung von Erbschafts-und Schenkungssteuer für EU-Bürger die Immobilien in Spanien erworben haben.
- Wir haben nun begonnen, Anzahlungen von Privatpersonen, die sich ein Wohneigentum in Spanien zulegen wollten und dieses nie, oder mit nur mit großer Verspätung erhalten haben, zu reklamieren (seit April 2016).
Kostenlose Beratung
(Nicht verpflichtend)