Rückforderung von Anzahlungen bei Immobilienkäufen
Wir fordern erfolgreich das Geld von tausenden EU-Bürgern zurück
Urteil des Obersten Spanischen Gerichtshofes
In seinem am 21. Dezember 2015 erlassenen Urteil bestätigte das Oberste Gericht Spaniens, dass Banken gemeinsam mit den Bauträgern zur Rückzahlung von geleisteten Anzahlungen an die Immobilienkäufer verpflichtet sind, falls die Immobilien von den Bauträgern nicht rechtzeitig übergeben bzw. fertiggestellt wurden.
Unser hilfsbereites Kundenbetreuungsteam begleitet Sie von Anfang bis Ende durch das Verfahren und kommuniziert mit Ihnen IN IHRER EIGENEN SPRACHE.
Unsere Rechtsabteilung wird Ihren Fall kostenlos prüfen und Ihnen eine klare Rückmeldung bezüglich Ihrer Erfolgschancen vor Gericht und der Höhe Ihres Erstattungsbetrages geben.
Die Klagen müssen jeweils einzeln vor dem spanischen Gericht geführt werden. Sammelklageverfahren sind nicht genehmigt.
Nach Einreichung Ihrer Klage wird Sie unser Team fortlaufend über den Verlauf des Verfahrens und alles Wichtige informieren.
Nach Stattgeben des Antrags auf Rückzahlung setzen wir uns unverzüglich mit Ihnen in Verbindung, um die Überweisung der Beträge an Sie zu organisieren.
Rückerstattung der Anzahlungen für eine sich im Bau befindende Immobilie in Spanien
Urteilsspruch des Obersten Spanischen Gerichtshofes
In seinem am 21. Dezember 2015 erlassenen Urteil bestätigte das Oberste Gericht Spaniens, dass Banken gemeinsam mit den Bauträgern zur Rückzahlung von geleisteten Anzahlungen an die Immobilienkäufer verpflichtet sind, falls die Immobilien von den Bauträgern nicht rechtzeitig übergeben bzw. fertiggestellt wurden.
Banken, genau wie Immobiliententwickler, sind haftbar
Das Urteil basiert auf der Tatsache, dass die Banken nach spanischem Recht verpflichtet sind, eingenommene Anzahlungen auf ein separates Konto einzuzahlen und eine Bankgarantie zu erstellen. Demnach haften die Banken für die Rückzahlung der Einlagen, falls der Bauträger die Immobilie nicht übergibt
Der spanische Immobilienmarkt kollabiert
Während der Finanzkrise im Jahr 2008 und dem damit einhergehenden Einbruch des Immobilienmarktes sind zahlreiche Bauträger und -unternehmen in Spanien Konkurs gegangen oder verschwunden. Der Bau der vom Plan gekauften Immobilien wurde nie begonnen oder fertig gestellt. Zahlreiche Immobilienkäufer haben so bereits getätigte Off-Plan-Anzahlungen verloren und die gekaufte Immobilie nie erhalten. Die Rückzahlung der Anzahlungen innerhalb eines Insolvenzverfahrens ist dabei wenig aussichtsreich.
Gute Nachrichten:
Das Urteil des Obersten Gerichtshofes garantiert endlich das Recht auf Rückerstattung
Die Neuheit diese Urteils ist die Erklärung der Haftbarkeit der Banken für die Anzahlungen. Diese müssen für die Einlagen bürgen und sie auf einem separaten Konto absichern.
Der Oberste Spanische Gerichtshof wies die Einsprüche der Finanzinstitute zurück und ebnete somit den Weg für tausende von Immobilienkäufern die in Spanien Ihr Geld verloren.
Das Urteil des Obersten Gerichthofes ist klar und eindeutig und kann von keiner anderen Institution angefochten werden.
Daraus ergibt sich, dass das Recht auf Erstattung sicher für all diejenigen ist, die die Voraussetzungen der Sachlage erfüllen. Die Banken müssen die Anzahlungen zuzüglich der gesetzlichen Zinsen zurückzahlen. Dies erfolgt allerdings nur dann, wenn auch die hierzu notwendige Klage vor Gericht eingereicht wird.
Rückerstattungsprozesse haben eine durchschnittliche Dauer von 12-15 Monaten. Für die Dauer des Prozessverlaufes wird ebenfalls der gesetzliche Zinssatz angerechnet.
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