Anruf
Kontakt

Rückforderung von Erbschaftssteuer

Wir fordern erfolgreich das Geld von tausenden EU-Bürgern zurück

Rückforderung von spanischer Erbschafts- und Schenkungssteuer

Im September 2014 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die spanische Erbschaft- und Schenkungssteuer gegenüber Nicht – Gebietsansässigen diskriminierend ist und gegen den EU – Vertrag verstößt.

Rückforderung Von Spanischer Erbschafts- Und Schenkungssteuer

Im spanischen Gesetz zur Regulierung der Erbschafts- und Schenkungssteuer wurden bis zum Januar 2015 Gebietsansässige und Nicht-Gebietsansässige unterschiedlich behandelt. Nicht-Gebietsansässige mussten viel höhere Steuern entrichten, während Gebietsansässige praktisch davon befreit waren.

Der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zufolge handelte es sich um eine klare Verletzung der im EU-Vertrag enthaltenen Regeln und Bestimmungen im Bezug auf Nichtdiskriminierung und Freiheiten.

Folglich sind EU-Bürger, die in einem Zeitraum von vier Jahren vor Januar 2015 Erbschafts- und Schenkungssteuer an das spanische Finanzamt entrichtet haben, berechtigt, ihre Ansprüche auf Rückerlangung ihrer Steuern geltend zu machen (im Durchschnitt + 20 % zusätzlich in Form gesetzlicher Zinsen).

Nach Einreichung des Antrags vergehen (durchschnittlich) zwischen 6 und 8 Monaten bis zur Rückerstattung der Beträge.

Wir haben bereits für Hunderte unserer Kunden zu viel gezahlte Steuern zurückgefordert. Besuchen Sie unsere Seite mit Kundenmeinungen, Bewertungen und Erfahrungsberichten.

Beispiele für von unseren Mandanten zurückgeforderte Beträge:

So zahlte z.B. ein Kunde in der Region Katalonien Erbschaftssteuer in Höhe von 41.007 Euro, die von uns erfolgreich zurückgefordert wurde (im DURCHSCHNITT + 4 % Zinsen). Klicken Sie hier für weitere Beispiele:

A– € gezahlte Erbschafts- oder Schenkungssteuer
B– € Betrag der Forderung

Kostenlose Beratung

(nicht verpflichtend)

Datenschutzbestimmungen einverstanden